


mrgreatone82 hat geschrieben:Hallo Leute
nun haben wir soviel über die Abgeltungssteuer geschrieben. Und nun trifft sie für die Meisten von uns gar nicht zu.
Ich als halbwegs zufriedener ABN und CMC Kunde bin dann ja nun von der AGS befreit.










chrismasterlu hat geschrieben:Frage ist jetzt, wie du jetzt noch deine Steuer ohne Steuerberater für 2008 machen kannst? So lange frist bekommt man doch nur mit Steuerberater und der weiß das doch.
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn diese beantrag wird. Durch die Abgabe einer Steuererklärung ist der Antrag auf Veranlagung spätestens bis zum Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist zu stellen. Bis zum 31.12.2007 galt, dass eine Veranlagung zu Einkommensteuer und damit eine Rückerstattung von zuviel gezahlter Steuer nicht mehr möglich waren, wenn die Einkommensteuerklärung nicht innerhalb von zwei Jahren abgegeben worden war.
Ab 2008 gilt nun, dass sich Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit nehmen können. Die Neuregelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahr 2005. Arbeitnehmer können daher freiwillig ihre so genannte Antragsveranlagung für das Jahr 2008 noch bis Ende 2012 vornehmen.









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