

chrismasterlu hat geschrieben:100.000€ im Jahr verdienen und 25.000€, statt 41.000€ Steuern zahlen... Perfekt




ABN AMRO bietet marketindex über die ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Deutschland, an,
das bedeutet, das Handelskonto wird von der ABN AMRO in Frankfurt am Main geführt.

Onassis hat geschrieben:Im Jahr 2009 werden nun 30% direkt nach jeden trade abgezogen und das 1% Gewinn auf das restliche Kapital berechnet:
Jahr 2009: 100 trades mit 1% auf das aktuelle Kapital:
Startkapital: 10 TEUR
Endkapital nach Steuern: 20.088 EUR (Endkapital vor Steuern ist ja nun nicht mehr möglich)
Gewinn: 10.088
Steuern 40 %: 6.819 EUR
Gewinn nach Steuern: 10.088
Kontostand nach Steuern: 20.088 EUR





blue-storm hat geschrieben:Ich hab mal was hochgeladen, lest es durch wenn es euch interessiert:
http://en.calameo.com/read/0000047826df36e345183
Traders Journal, heutige Ausgabe
Viele Grüße
Blue

siscop hat geschrieben:blue-storm hat geschrieben:Ich hab mal was hochgeladen, lest es durch wenn es euch interessiert:
http://en.calameo.com/read/0000047826df36e345183
Traders Journal, heutige Ausgabe
Viele Grüße
Blue
Link geht nicht
"Impossible to find the publication"

blue-storm hat geschrieben:siscop hat geschrieben:blue-storm hat geschrieben:Ich hab mal was hochgeladen, lest es durch wenn es euch interessiert:
http://en.calameo.com/read/0000047826df36e345183
Traders Journal, heutige Ausgabe
Viele Grüße
Blue
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Oh ... moment. Isch gucke ...









Die Abgeltungsteuer gilt nur für deutsche Kunden und nur für private ab dem 1.1.09.
Sämtliche Gewinne und Verluste werden miteinander verrechnet - täglich abgezogen und am Monatsende an das Finanzamt überweisen.
Der Kunde kann dann alles in dementsprechenden Bescheinigungen verfolgen.
Kunden müssen nun Pauschal 25 % + Solidaritätszuschalg zu eventl. Kirchensteuer anstatt die volle Einkommensteuer versteuern.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 ergeben sich auch für
Sie als Heavy Trader wichtige Änderungen. Wir werden Ihnen dazu in der
nächsten Zeit ausführliche Informationen unseres Steuerberaters Dr. Walter
Kieffer zukommen lassen. Herr Dr. Kieffer wird auch auf unserer
Veranstaltungsreihe 'sino Akademie' referieren und ausführlich für Fragen
rund um die Abgeltungssteuer zur Verfügung stehen.
Die nächsten Termine der sino Akademie werden wir Ihnen ebenfalls
rechtzeitig mitteilen.
Bereits heute möchten wir Ihnen eine wichtige Information zum Steuerabzug
bei Veräußerungsgewinnen geben, die ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer
unterliegen (z.B. Gewinne auf Aktienverkäufe, die nach dem 01.01.2009
angeschafft wurden ) .
HSBC Trinkaus wird in der Lage sein, Ihnen eine 'Steuergutschrift' für
Veräußerungsverluste bis zur Höhe der bereits im gleichen Kalenderjahr bei
HSBC Trinkaus gezahlten Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne,
gutzuschreiben. Diese Gutschrift wird bereits am Tag nach dem Geschäft,
durch das ein Veräußerungsverlust entstanden ist, erfolgen.
Wenn Sie z.B. am 5. Januar einen Veräußerungsgewinn von EUR 10.000 erzielen,
werden unmittelbar durch die depotführende Bank, einheitlich in Deutschland,
am darauf folgenden Tag EUR 2.500 Abgeltungssteuer (eventuelle Kirchensteuer
unberücksichtigt) einbehalten. Erzielen Sie danach, z.B. am 12. Januar einen
Veräußerungsverlust in Höhe von EUR 10.000 wird Ihnen HSBC Trinkaus,
ebenfalls am auf das Geschäft folgenden Bankarbeitstag, EUR 2.500
(eventuelle Kirchensteuer unberücksichtigt) gutschreiben. Durch diese
Gutschriften für Veräußerungsverluste bis zur Höhe der vorher bei HSBC
Trinkaus auf Veräußerungsgewinne gezahlten Abgeltungssteuer wird für Sie der
Liquiditätsabfluss durch die Abgeltungssteuer minimiert.
Die Steuergutschrift wird allerdings nur für Wertpapiere erteilt, die nach
dem 01.01.2009 angeschafft wurden. Für Spekulationsverluste auf Wertpapiere,
die im Jahr 2008 angeschafft und innerhalb eines Jahres im Jahr 2009
veräußert werden, gilt Folgendes:
Erst werden die Veräußerungsgewinne und Verluste, die im Jahr 2009 der
Abgeltungssteuer unterliegen, untereinander verrechnet; ein verbleibender
positiver Saldo kann dann mit Spekulationsverlusten verrechnet werden. Die
Verrechnung muss jedoch durch Abgabe einer Steuererklärung erfolgen.
Für Shortverkäufe, die intraday wieder geschlossen werden, wird die
Abgeltungssteuer auf den Gewinn aus dieser Transaktion berechnet und nicht,
wie es vereinzelt zu lesen war, auf den Veräußerungserlös aus dem
Shortgeschäft.
Viele weitere Detailfragen können im Moment, auch wegen der in manchen
Punkten noch nicht abschliessend erstellten Umsetzungsrichtlinien, noch
nicht endgültig beantwortet werden. Wir werden allerdings, in Kooperation
mit HSBC Trinkaus, alles daran setzen, Sie zeitnah und umfassend zu informieren.
Mit einem herzlichen Gruß aus Düsseldorf !
Ingo Hillen
sino AG | Vorstand
--
t +49 (0)211 3611-2040 sino AG | High End Brokerage
f +49 (0)211 3611-1136 Ernst-Schneider-Platz 1
eMail ihillen@sino.de 40212 Düsseldorf


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